Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Großer Bruder überwacht Spielplatz
In einem Wohnquartier der GSW in Spandau wird ein Kinderspielplatz
per Video überwacht. Empfang im Wohnzimmer. ..." Claudia Schmid
vom Büro des Datenschutzbeauftragten beklagt "die zunehmende Einschränkung
der Bewegungsfreiheit durch Kameras" ... taz 2.9.98 S. 21
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"Polizei erfährt, wer telefonierte
Verbindung wird zwei Tage lang gespeichert / Gesetz verlangt.
... Einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunk-TV-Magazins 'Report
Baden-Baden' bestätigten am Dienstag die Telekom und der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz, Joachim Jacob, ... . Demnach ist die Polizei
seit Jahresbeginn in der Lage, mit Hilfe eines Zentralrechners der
Telekom alle Telefongespräche zwei Tage zurückzuverfolgen
und zu dokumentieren. ... Jacob forderte, die Recherche im Telekom-Computer
rechtlich auf 'Straftaten von erheblicher Bedeutung' zu beschränken. Die Daten
von Nicht-Betroffenen müßten sofort gelöscht werden. Nach
Angaben seiner Sprecherin waren entsprechende Gesetzesänderungen auch
bereits geplant, wegen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern
dann aber nicht zustande gekommen. ... Rechtliche Grundlage ist eine
im heutigen Telekommunikationsgesetz übernommene Bestimmung des Fernmeldeanlagengesetzes
von 1915. Die Telekom wie auch Jacob gehen davon aus, daß die Telefongesellschaften
danach zur Herausgabe der Daten verpflichtet sind. Für die Polizei
attraktiv wurde das Verfahren durch das nun flächendeckende digitale
Netz der Telekom, über das fast sämtliche Gespräche der
neuen privaten Anbieter vermittelt werden." FR 2.9.98 S. 32
"Digitaltelefon fahndet mit
Polizei kann rückwirkend Gespräche prüfen.
Datenschutz derzeit unzulänglich. Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes
vor einem halben Jahr kann die Polizei auch rückwirkend feststellen,
wer mit wem wie lange gesprochen hat. ... Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Joachim Jacob dringt darauf, daß die Verbindungsdaten 'nur herausgegeben
werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt'.
Seine Sprecherin Helga Schuhmacher erklärte, die Novelle des
Paragraphen im Fernmeldeanlagengesetz sei im Bundesrat gescheitert. Derzeit
sei den Strafverfolgern der Zugriff 'ohne jede Schwelle' möglich."
taz 2.9.98 S. 5
"Polizei kann alte Telefonate zurückverfolgen
...Wie Telekomsprecher Ulrich Lissek erklärte, speichert
der Rechner zwei Tage lang die Nummern und die Dauer sämtlicher Telefongespräche.
Daraus wird dann die Gebührenrechnung für die Telefonkunden erstellt.
... Um die täglich 150 Millionen Gespräche zu durchsuchen, brauche
der Rechner zwei bis drei Stunden, sagte Lissek. ... Der Bundesbeauftragte
für den Datenschutz, Joachim Jacob, drängt darauf, daß
die Verbindungsdaten 'nur herausgegeben werden, wenn es sich um Straftaten
von erheblicher Bedeutung handelt'. Daten von Nichtbetroffenen müßten
sofort wieder gelöscht werden; Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte
müßten beachtet werden." Welt 2.9.98 S. 12
"Polizei kann Telefonverbindungen nachvollziehen
Die Polizei kann sämtliche Telefonverbindungen im
deutschen Festnetz nachträglich zurückverfolgen. Einen entsprechenden
Bericht des Südwestrundfunk-TV-Magazins 'Report Baden-Baden' bestätigten
am Dienstag die Telekom und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob,
... . Demnach ist die Polizei seit Jahresbeginn in der Lage,
mit Hilfe eines Zentralrechners der Telekom alle Telefongespräche
zwei Tage zurückzuverfolgen und zu dokumentieren." Tsp 2.9.98
S. 2
"KONTROLLE:
Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes vor einem halben
Jahr kann die Polizei bei Ermittlungen auch rückwirkend feststellen,
wer mit wem wie lange gesprochen hat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Joachim Jacob fordert, daß die Verbindungsdaten 'nur herausgegeben
werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt'.
Derzeit sei den Strafverfolgern der Zugriff 'ohne jede Schwelle' möglich."
BerlZtg 2.9.98 S. 5
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"Streit um überklebte Stasi-Namen
CDU Köpenick will PDS-Stadtrat abwählen lassen.
... gegen den Vize-Bürgermeister und Jugendstadtrat Ernst Welters
(PDS) einen Abwahlantrag ... . Hintergrund ist ein Streit um die Verdeckung
von Namen von der seit Mitte Juli im Rathaus laufenden Ausstellung
'Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Köpenick
- Auftrag, Aufgaben, Strukturen' des Heimatmuseums. ... Vor Eröffnung
der Ausstellung hatte sich Welters als amtierender Bürgermeister
diese angesehen und aufgrund einer Empfehlung des Rechtsamtes Namen (von
Tätern und Opfern gleichermaßen) überkleben lassen. ...
Nach einer Überprüfung hat das Bezirksamt vor gut zwei Wochen
beschlossen, die Namen wieder lesbar zu machen." ND 2.9.98 S.
18
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"Eine Schlamperei wird volljährig
1976 erfährt die Journalisten Gabriele Weber, daß
ihr Name in Unterlagen des Verfassungsschutzes auftaucht. 1980 strengt
sie eine Klage auf Akteneinsicht an. 18 Jahre später steht die
Entscheidung noch immer aus." taz 2.9.98 S. 7
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"Bundesgrenzschutz darf mehr kontrollieren
... Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) dürfen auf Bahnhöfen,
in Zügen und Flughäfen 'jede Person kurzzeitig anhalten' und
nach Ausweispapieren befragen. ... Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes,
die am Dienstag in Kraft trat, ... ." FAZ 2.9.98 S. 1
"Schleierfahndung jetzt auf allen Bahnhöfen" taz 2.9.98 S. 7
"Grenzschützer dürfen auf Bahnhöfen
kontrollieren
Bonner Gesetzesnovelle trat gestern in Kraft." Welt
2.9.98 S. 5
"Grenzschutz darf ohne Verdacht kontrollieren" HB 2.9.98 S. 4
"Grenzschutz darf ohne Verdacht kontrollieren" MoPo 2.9.98 S. 2
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"Beobachtet und doch nix gesehen
Wen noch bespitzeln? Weil der Berliner Verfassungsschutz
keine neuen Erkenntnisse über die 'Republikaner' liefern konnte, verbot
ein Gericht ihre Beobachtung.
'Die Reps bemühen sich, Kreide zu fressen'. Achim Baumann,
Präsident des Verfassungsschutz in NRW, will die Reps weiter beobachten."
taz 2.9.98 S. 2
Kommentar:
Berlin: Der Verfassungsschutz darf die Reps nicht
mehr beobachten. Eine weise Entscheidung" taz 2.9.98 S.
12
"'Republikaner' werden weiter beobachtet
Der Senat wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung
des Verwaltungsgerichts einlegen, dem Berliner Verfassungsschutz die
Beobachtung der 'Republikaner' zu untersagen. ... Die Beobachtung werde,
ohne nachrichtendienstliche Mittel, aufrechterhalten." Tsp 2.9.98
"Brandenburgische Reps werden vorerst weiter observiert" Tsp 2.9.98 S. 16
"Blamage für den Verfassungsschutz
Niederlage gegen Republikaner stieß bei SPD und Grünen
auf heftige Kritik - Innenverwaltung erwägt Berufung" Welt 2.9.98
S. 5
"Republikaner werden weiter beobachtet
Kritik am Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts / Radikal
oder extremistisch ?" MoPo 2.9.98 S. 2
"Rechtsextreme keine Geheimdienstsache
Politiker zum Republikaner-Urteil befragt. ND 2.9.98 S.
17
"Republikaner-Urteil 'ein Desaster'
Schönbohm zählt die Partei weiter zum 'rechtsextremistischen
Spektrum'. ... Schönbohm kündigte an, daß der Verfassungsschutz
auch künftig die Republikaner genau beobachten werde." BerlZtg
2.9.98 S. 25
"RECHTSEXTREMISMUS Intakte Justiz, maroder Verfassungsschutz
Das Gericht war wegen der schlechten Arbeit des Amtes
gezwungen, die Beobachtung der Republikaner aufzuheben. ... ...waren viele
Belege älter als zwei Jahre und damit für die 26. Kammer
nicht mehr aktuell. ...Wenn das Landesamt wirklich überzeugt
ist, daß von den Republikaner Gefahr ausgeht, sollte es jetzt erst
recht ihr Augenmerk auf die Rechtspartei richten. Das darf es, so wie jeder
ein Archiv anlegen kann. Nur darf dies vorerst nicht mit dem Einsatz von
V-Leuten oder Wanzen geschehen." BerlZtg 2.9.98 S. 25
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"Innere Sicherheit: Linkes Konzept gegen
Organisierte Kriminalität gesucht
Kontroverse Debatte um Kriminalitätsbekämpfung und
Bürgerrechte." ND 2.9.98 S. 6
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"Ein Finger oder Auge öffnet erst
das Internet
... optische Personenidentifizierung am Computer"
Welt 2.9.98 S. 9
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