Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 2. September 1998

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"Großer Bruder überwacht Spielplatz
In einem Wohnquartier der GSW in Spandau wird ein Kinderspielplatz per Video überwacht. Empfang im Wohnzimmer. ..." Claudia Schmid vom Büro des Datenschutzbeauftragten beklagt "die zunehmende Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch Kameras" ... taz 2.9.98 S. 21

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"Polizei erfährt, wer telefonierte
Verbindung wird zwei Tage lang gespeichert / Gesetz verlangt. ... Einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunk-TV-Magazins 'Report Baden-Baden' bestätigten am Dienstag die Telekom und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, ... . Demnach ist die Polizei seit Jahresbeginn in der Lage, mit Hilfe eines Zentralrechners der Telekom alle Telefongespräche zwei Tage zurückzuverfolgen und zu dokumentieren. ... Jacob forderte, die Recherche im Telekom-Computer rechtlich auf 'Straftaten von erheblicher Bedeutung' zu beschränken. Die Daten von Nicht-Betroffenen müßten sofort gelöscht werden. Nach Angaben seiner Sprecherin waren entsprechende Gesetzesänderungen auch bereits geplant, wegen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern dann aber nicht zustande gekommen. ... Rechtliche Grundlage ist eine im heutigen Telekommunikationsgesetz übernommene Bestimmung des Fernmeldeanlagengesetzes von 1915. Die Telekom wie auch Jacob gehen davon aus, daß die Telefongesellschaften danach zur Herausgabe der Daten verpflichtet sind. Für die Polizei attraktiv wurde das Verfahren durch das nun flächendeckende digitale Netz der Telekom, über das fast sämtliche Gespräche der neuen privaten Anbieter vermittelt werden." FR 2.9.98 S. 32

"Digitaltelefon fahndet mit
Polizei kann rückwirkend Gespräche prüfen. Datenschutz derzeit unzulänglich. Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes vor einem halben Jahr kann die Polizei auch rückwirkend feststellen, wer mit wem wie lange gesprochen hat. ... Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob dringt darauf, daß die Verbindungsdaten 'nur herausgegeben werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt'. Seine Sprecherin Helga Schuhmacher erklärte, die Novelle des Paragraphen im Fernmeldeanlagengesetz sei im Bundesrat gescheitert. Derzeit sei den Strafverfolgern der Zugriff 'ohne jede Schwelle' möglich." taz 2.9.98 S. 5

"Polizei kann alte Telefonate zurückverfolgen
...Wie Telekomsprecher Ulrich Lissek erklärte, speichert der Rechner zwei Tage lang die Nummern und die Dauer sämtlicher Telefongespräche. Daraus wird dann die Gebührenrechnung für die Telefonkunden erstellt. ... Um die täglich 150 Millionen Gespräche zu durchsuchen, brauche der Rechner zwei bis drei Stunden, sagte Lissek. ... Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, drängt darauf, daß die Verbindungsdaten 'nur herausgegeben werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt'. Daten von Nichtbetroffenen müßten sofort wieder gelöscht werden; Berufsgeheimnisse und Zeugnisverweigerungsrechte müßten beachtet werden." Welt 2.9.98 S. 12

"Polizei kann Telefonverbindungen nachvollziehen
Die Polizei kann sämtliche Telefonverbindungen im deutschen Festnetz nachträglich zurückverfolgen. Einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunk-TV-Magazins 'Report Baden-Baden' bestätigten am Dienstag die Telekom und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, ... . Demnach ist die Polizei seit Jahresbeginn in der Lage, mit Hilfe eines Zentralrechners der Telekom alle Telefongespräche zwei Tage zurückzuverfolgen und zu dokumentieren." Tsp 2.9.98 S. 2

"KONTROLLE:
Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes vor einem halben Jahr kann die Polizei bei Ermittlungen auch rückwirkend feststellen, wer mit wem wie lange gesprochen hat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob fordert, daß die Verbindungsdaten 'nur herausgegeben werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt'. Derzeit sei den Strafverfolgern der Zugriff 'ohne jede Schwelle' möglich." BerlZtg 2.9.98 S. 5

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"Streit um überklebte Stasi-Namen
CDU Köpenick will PDS-Stadtrat abwählen lassen. ... gegen den Vize-Bürgermeister und Jugendstadtrat Ernst Welters (PDS) einen Abwahlantrag ... . Hintergrund ist ein Streit um die Verdeckung von Namen von der seit Mitte Juli im Rathaus laufenden Ausstellung 'Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Köpenick - Auftrag, Aufgaben, Strukturen' des Heimatmuseums. ... Vor Eröffnung der Ausstellung hatte sich Welters als amtierender Bürgermeister diese angesehen und aufgrund einer Empfehlung des Rechtsamtes Namen (von Tätern und Opfern gleichermaßen) überkleben lassen. ... Nach einer Überprüfung hat das Bezirksamt vor gut zwei Wochen beschlossen, die Namen wieder lesbar zu machen." ND 2.9.98 S. 18

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"Eine Schlamperei wird volljährig
1976 erfährt die Journalisten Gabriele Weber, daß ihr Name in Unterlagen des Verfassungsschutzes auftaucht. 1980 strengt sie eine Klage auf Akteneinsicht an. 18 Jahre später steht die Entscheidung noch immer aus." taz 2.9.98 S. 7

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"Bundesgrenzschutz darf mehr kontrollieren
... Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) dürfen auf Bahnhöfen, in Zügen und Flughäfen 'jede Person kurzzeitig anhalten' und nach Ausweispapieren befragen. ... Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes, die am Dienstag in Kraft trat, ... ." FAZ 2.9.98 S. 1

"Schleierfahndung jetzt auf allen Bahnhöfen" taz 2.9.98 S. 7

"Grenzschützer dürfen auf Bahnhöfen kontrollieren
Bonner Gesetzesnovelle trat gestern in Kraft." Welt 2.9.98 S. 5

"Grenzschutz darf ohne Verdacht kontrollieren" HB 2.9.98 S. 4

"Grenzschutz darf ohne Verdacht kontrollieren" MoPo 2.9.98 S. 2

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"Beobachtet und doch nix gesehen
Wen noch bespitzeln? Weil der Berliner Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse über die 'Republikaner' liefern konnte, verbot ein Gericht ihre Beobachtung.
'Die Reps bemühen sich, Kreide zu fressen'. Achim Baumann, Präsident des Verfassungsschutz in NRW, will die Reps weiter beobachten." taz 2.9.98 S. 2

Kommentar:
Berlin: Der Verfassungsschutz darf die Reps nicht mehr beobachten. Eine weise Entscheidung" taz 2.9.98 S. 12

"'Republikaner' werden weiter beobachtet
Der Senat wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen, dem Berliner Verfassungsschutz die Beobachtung der 'Republikaner' zu untersagen. ... Die Beobachtung werde, ohne nachrichtendienstliche Mittel, aufrechterhalten." Tsp 2.9.98

"Brandenburgische Reps werden vorerst weiter observiert" Tsp 2.9.98 S. 16

"Blamage für den Verfassungsschutz
Niederlage gegen Republikaner stieß bei SPD und Grünen auf heftige Kritik - Innenverwaltung erwägt Berufung" Welt 2.9.98 S. 5

"Republikaner werden weiter beobachtet
Kritik am Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts / Radikal oder extremistisch ?" MoPo 2.9.98 S. 2

"Rechtsextreme keine Geheimdienstsache
Politiker zum Republikaner-Urteil befragt. ND 2.9.98 S. 17

"Republikaner-Urteil 'ein Desaster'
Schönbohm zählt die Partei weiter zum 'rechtsextremistischen Spektrum'. ... Schönbohm kündigte an, daß der Verfassungsschutz auch künftig die Republikaner genau beobachten werde." BerlZtg 2.9.98 S. 25

"RECHTSEXTREMISMUS Intakte Justiz, maroder Verfassungsschutz
Das Gericht war wegen der schlechten Arbeit des Amtes gezwungen, die Beobachtung der Republikaner aufzuheben. ... ...waren viele Belege älter als zwei Jahre und damit für die 26. Kammer nicht mehr aktuell. ...Wenn das Landesamt wirklich überzeugt ist, daß von den Republikaner Gefahr ausgeht, sollte es jetzt erst recht ihr Augenmerk auf die Rechtspartei richten. Das darf es, so wie jeder ein Archiv anlegen kann. Nur darf dies vorerst nicht mit dem Einsatz von V-Leuten oder Wanzen geschehen." BerlZtg 2.9.98 S. 25

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"Innere Sicherheit: Linkes Konzept gegen Organisierte Kriminalität gesucht
Kontroverse Debatte um Kriminalitätsbekämpfung und Bürgerrechte." ND 2.9.98 S. 6

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"Ein Finger oder Auge öffnet erst das Internet
... optische Personenidentifizierung am Computer" Welt 2.9.98 S. 9

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